Artikel 2


Recht auf Unversehrtheit

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das gilt auf jeden Fall für jede/n – überall in Deutschland.

Am liebsten in der ganzen Welt!

Und unbedingt in Aschen.

Deine Freundin

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