Schweiz voraus

Art. 258 Strafgesetzbuch (StGB)

 

Art. 2581Schreckung der Bevölkerung

Schreckung der Bevölkerung

 

Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

vorsorglich oder fürsorglich?